Versicherungen

Ist Ihr Hund ausreichend versichert ?

Was Hundehalter wissen sollten um dem Schadensfall vorzubeugen.

Ob in der Freizeit oder auf Reisen, stets gut versichert zu sein ist auch für ihren vierbeinigen Freund wichtig.

Die Haftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflicht ist die wohl die wichtigste Hundeversicherung.

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ – Wortlaut des § 833 Satz1 BGB

haftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erbringt Leistungen bei:

● Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)

● Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)

● Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.

 

Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Dies betrifft vor allem die sogenannten Kampfhunde, denn sie stellen ein besonderes Risiko dar. Darüber hinaus decken die Versicherer bestimmte Schäden nicht ab, beispielsweise wenn der Halter die Maulkorb- oder Leinenpflicht nicht einhält oder der Halter selbst beschädigt wird. Dabei deckt die Tierhalterhaftplichtversicherung nicht nur die direkten Schäden ab, sondern auch Gericht und Prozesskosten und geht damit schon in Bereiche der Rechtschutzversicherung.

Halter von Kampfhunden sind in fast allen Bundesländern zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet, wie zum Beispiel zur Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine Hundeversicherung gliedert sich in die folgenden Bereiche: Kranken- und OP-Kostenversicherung, Hundehalterrechtsschutz und die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Im Jahr 2013 gilt die Versicherungspflicht (für Hunde jeglicher Art) für die Bundesländer Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.[2]

Für diese fünf Bundesländer, die der gesetzlichen Hundehaftpflicht unterliegen, gilt, dass ein Hund ab dem Zeitraum von 3-6 Monaten versichert sein muss. Darüber hinaus gelten für viele Bundesländer sowohl die Maulkorb- als auch die Leinenpflicht.

Einen Vergleich von Haftpflichversicherungen für Hunde finden Sie unter: http://www.check24.de/hundehaftpflicht/

Die Krankenversicherung

Das Leben mit Ihrem Hund ist einfach spannend. Leider kann auch Unvorhergesehenes geschehen. Muss Ihr Hund bei Krankheit oder Unfall operiert werden, summieren sich die Tierarztkosten oft sehr schnell. Ob ambulante Tierarztbehandlung einer Wunde an der Pfote, Not-OP am Wochenende oder stationäre Behandlung nach einem chirurgischen Eingriff: Mit einer Hundekrankenversicherung sichern Sie sich gegen die hohen Tierarztkosten bei Krankheit oder Unfall Ihres Lieblings ab.krankenvers

Was sich zunächst sinnvoll anhört, ist es auch – vorausgesetzt, die Art der Versicherung stimmt.

Der Versicherungsschutz sollte unbedingt gewisse Leistungen beinhalten: Eine Versicherung sollte niemals die freie Tierarztwahl einschränken, sollte Therapiefreiheit zulassen, präventive Maßnahmen (Impfungen, Parasitenbehandlungen, Zahnprophylaxe) finanzieren und generell einen transparenten Leistungskatalog vorweisen.

Bevor man diese Versicherung jedoch abschließt, sollte man genau klären, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Da es zusätzlich noch eine Hundeoperationsversicherung gibt, fallen Operationen oftmals bei der Krankenversicherung raus und werden von der Versicherung nicht übernommen. Dies kann man ausschließen, wenn man sich davor genauestens darüber informiert.

Bei jedem Hund muss man abklären, ob die Versicherung sinnvoll oder eher Unsinn ist. Jeder Halter muss dies selbst entscheiden und sich überlegen, ob er die Versicherung für den eigenen Hund benötigt. In einigen Fällen kann sie jedoch sehr nützlich sein und einem sehr hohe Operationskosten ersparen.

Einen Vergleich von Krankenversicherungen für Hunde finden Sie unter: http://www.check24.de/hundekrankenversicherung/